Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht bei einer Pflegeimmobilie beschreibt die Gebäudeteile des Gemeinschaftseigentums, welche den Eigentümer eines Sondereigentums zur alleinigen Nutzung berechtigen. Die anderen Eigentümer sind von der Nutzung aufgrund dieser Regelung ausgeschlossen. Das können z. B. Gartenanteile sein, aber auch Räumlichkeiten im Untergeschoss wie z. B. ein Abstellraum