Sondereigentum

Unter Sondereigentum versteht man das alleinige Eigentum an einem Teil einer Immobilie (Pflegeimmobilie), also der einzelnen Wohneinheit. Das Sondereigentum darf vom Eigentümer / Käufer alleine genutzt werden, es besteht kein Zugriff durch Dritte. Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eingeräumt werden, so z. B. Praxisräume, Büroräume, einer Werkstatt etc.