schlüsselfertig

Schlüsselfertig bedeutet, dass der Käufer/Kunde nach Fertigstellung des Gebäudes den Schlüssel erhält, einzieht und somit das Eigentum übernimmt. Die weitere Bedeutung liegt darin, dass das Gebäude oder die Wohneinheit „schlüsselfertig“ hergestellt wurde. Sprich der Eigentümer kann mit Übergabe das Gebäude vermieten oder selbst beziehen, ohne dass weitere Arbeiten notwendig sind. Die Außenanlage etc. ist damit ebenfalls komplett fertiggestellt. Im Einzelnen ist jedoch jeweils der entsprechende Bauträgervertrag zu prüfen.