Das Amtsgericht einer Kommune (Gemeinde, Stadt) führt das Grundbuch, in dem alle Besitz- und Rechtsverhältnisse der in der Kommune gelegenen Grundstücke aufgeführt sind.
Diese können neben dem/den Eigentümer/n auch besondere Rechte wie z. B. Wohnrecht, Betretungsrecht, Grundschulden sein.