Abnahme

Eine Abnahme ist die Überprüfung und Freigabe einer gekauften Ware oder Dienstleistung. Speziell bei Pflegeimmobilien steht es dem Investor frei, nach Fertigstellung des Projekts an der Objektabnahme teilzunehmen. Dadurch kann er das Objekt vor Zahlung des kompletten Kaufpreises besichtigen, prüfen und entsprechend abnehmen. Dies kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter oder im Beisein eines Gutachters geschehen. Ziel der Abnahme ist die gemeinsame Feststellung der Mangelfreiheit und damit verbunden die Funktionsfähigkeit der Immobilie. Evtl. noch vorhandene Restmängel werden festgehalten und sind in angemessener Frist zu beseitigen. Mit dem Tag der Übergabe bzw. der Unterschrift auf dem Protokoll beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zu laufen (i. d. R. 5 Jahre), daher ist die Übergabe ein wichtiges Datum.