Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.
Grundsätzlich darf der Vermieter die Grundsteuer als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter übertragen.
Im Pflegeimmobilienbereich ist die Grundsteuer vom Eigentümer zu beahlen. Die Möglichkeit der Übernahme der Zahlungspflicht der Grundsteuer vom Betreiber besteht jedoch auch und ist oft in der gängigen Praxis anzutreffen.
Bei Pflegeimmobilien: Die Grundsteuer wird in der Steuererklärung in der Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – als Werbungskosten abgesetzt, sofern der Vermieter diese trägt.