In den meisten Fällen werden die einzelnen Pflegeappartments in einer Pflegeimmobilie inklusive der Ersteinrichtung an den Betreiber vermietet.
Bei der Ersteinrichtung handelt es sich um Einrichtungskosten (Mobiliar), die durch den Investor in diesem Fall als Erstinvestition mitfinanziert werden. Investitionen z.B für beschädigte Einrichtungsgegenstände werden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen durch den Betreiber aus den Einnahmen getragen.
Unabhängig davon kann diese Ersteinrichtung vom Investor entsprechend der steuerlichen Bestimmungen abgeschrieben werden.