Im Rahmen einer notariellen Beurkundung wird ein Rechtsgeschäft zwischen zwei oder mehreren Parteien rechtlich durch eine Amtsperson bestätigt.
In Deutschland ist bei Kaufverträgen, bei welchen ein Grundstück Vertragsbestandteil ist, die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Ohne den notariellen Abschluss kann i. d. R. kein Grundstück erworben werden und somit auch kein Sonder- bzw. Teileigentum an einer Pflegeimmobilie.
Im speziellen Fall eines Anteils an einem Pflegeheim gilt zudem eine 14-Tages-Frist. Das heißt, dass dem Erwerber/Käufer der Vertrag vor der Beurkundung mindestens 14 im Voraus durch den Notar zugestellt wurde. Ausreichend ist hier die Übermittlung des Vertragsentwurfes per E-Mail.
Wichtig: Bei einem notariellen Kaufvertrag gibt es kein Widerrufsrecht wie sonst in Verbraucherverträgen üblich. Mit Unterschrift der Vertragsbeteiligten und des Notars ist der Vertrag rechtswirksam.